Die Meinungen zur Tierhaltung in den Mietwohnungen gehen weit auseinander, weil Gefühle zum Für und Wider bei Tierhaltern, Vermietern und Mietern eine nahezu übergroße Rolle spielen.
Im Grunde geht es dem Vermieter um die Erhaltung des Hausfriedens, d.h. der Erhaltung des Wohlbefindens der Mitmieter und der Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie Umweltverschmutzung und dies sieht auch unsere Hausordnung vor.
Es wird sicherlich kein Problem auftreten, wenn Kleintiere wie z.B. Hamster, Wellensittiche oder Zierfische gehalten werden, die für Mitmieter und Vermieter nicht oder kaum in Erscheinung treten.
Ganz anders sieht es aber bei der Haltung von Hunden ab einer bestimmten Größe und Rasse aus. Immer wieder gibt es aus dieser Richtung berechtigte Beschwerden und Hinweise von Mitgliedern, die sich so oder so von Hunden anderer Mieter belästigt fühlen. Aus Presse und Rundfunk sind die lebensgefährlichen Attacken von unsachgemäß geführten und gehaltenen Hunden hinlänglich bekannt.
Als Genossenschaft haben wir die Pflicht, für das Wohl und die Unverletzbarkeit unserer Mieter einzustehen und Personen-, Sachschäden sowie eine Verschmutzung unseres Wohnumfeldes zu vermeiden.
Das bedeutet für den Tierhalter insbesondere: