Für Störungsbeseitigung außerhalb der Geschäftszeiten der Genossenschaft haben wir einen Notdienst organisiert, den Sie – und nur im Not- bzw. Havariefall – wie folgt erreichen:
FHG
Instandsetzung von Rohrbrüchen, Kaltwasser-, Warmwasser-, Abwasser-, Heizungsanlagen (Heizkörper, Stränge usw.)
Telefon: 0175 27 90 131
FHG
Telefon: 03361 75 69 753
Elektro-Kesslau
für die Instandsetzung von elektrotechnischen Anlagen
Telefon: 0170 73 38 815
Galke und Schröder
Abwasseranlagen (nur bei Havarien der Hauptleitung)
Telefon: 0171 72 00 697
Als Notfälle werden Gefahren bezeichnet, die für Leben und Gesundheit eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Diese Gefahren können Folge defekter Heizungs-, Sanitär-, oder elektrotechnischer Anlagen sein. Eine ausgefallene Heizung im Winter ist ein Notfall, ein tropfender Wasserhahn sicherlich nicht.
Müssen Mängel oder Schäden nicht unverzüglich beseitigt werden, sind sie kein Notfall, sind auch nicht als Havariefall den o. g. Firmen zu melden. Sollte ein Schaden gemeldet werden, bei dem es sich nicht um einen Havariefall handelt, sind wir berechtigt, die Kosten der veranlassten Schadensbehebung dem Mieter in Rechnung zu stellen.